FAQ Umbaueintragungen und Wohnmobilzulassung in Deutschland

Disclaimer: Dieses FAQ ist keine Rechtsberatung. Ich habe hier lediglich die Informationen zusammengefasst, die ich im Rahmen der Wohnmobilzulassung meines Umbaus aus verschiedenen Quellen und eigenen Erfahrungen gewonnen habe. Diese Informationen können je nach Begebenheit überholt sein oder regional anders gehandhabt werden. Da es aber immer wieder im Netz Thema ist, dachte ich, dass es dem einen oder anderen helfen kann, diese Informationen gesammelt vorzufinden.

F:
Muss ich den Camperumbau meines Hochdachkombis in meinen Fahrzeugpapieren eintragen lassen?

A: Solange Du Deine Um- bzw. Ausbauten so vorgenommen hast, dass keine sicherheitsrelevanten Teile Deines Fahrzeugs ausgebaut oder verändert wurden, ist alles was Du im Fahrzeug hast im Prinzip erst einmal Ladung. Dies gilt vor allem, wenn Deine Möbel ohne Probleme wieder entfernt werden können. Wenn Du einen Drehsitz einbaust, die Anzahl der Sitze dauerhaft änderst, indem Du die dazugehörigen Sicherheitsgurte entfernst, wichtige tragende Teile wie z.B. Streben für ein Hochdach entfernst, solltest Du bevor Du mit diesen Umbauten anfängst Kontakt mit Deiner zuständigen Prüfstelle aufnehmen und Dein Vorhaben besprechen.

F: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass mein Umbau als Wohnmobil eingetragen wird?

A: Das mindeste, was Du erfüllen musst sind:

Sitzgelegenheiten mit einem Tisch. Der Tisch muss nicht fest eingebaut sein, muss aber auf irgendeine Weise mit dem Fahrzeug verbunden sein. Ein normaler Campingtisch, den Du bei Bedarf aufklappst, reicht nicht.

Ein oder mehrere Schlafplätze. Als Schlafplatz gilt auch eine Sitzbank, die zu einem Bett aufgeklappt werden kann. Ob dies quer oder längs geschieht, interessiert hierbei nicht.

Ausreichend Stauraum, wobei hier auch der Platz unter einer Sitzbank ausreichen kann.

Der ganze Umbau muss wohnlich wirken und muss fest verbaut sein. (Fest verbaut ist, wenn sich die Umbauten nur mit Werkzeug entfernen lassen. Eine Flügelmutter kann hier je nach Prüfer zum Problem werden) Die früher verlangte Stehhöhe ist seit einigen Jahren nicht mehr vorgeschrieben.

Das umstrittenste Thema: Eine Küche bzw. Kochgelegenheit. Hier kommt es auf die jeweilige Prüfstelle an, was anerkannt wird. Im Regelfall sollte ein fest verbauter Kocher, der für die Innenbenutzung geeignet ist, vorhanden sein. Welche Art von Kocher Deine Prüfstelle sehen will, ist stark regional und von der Prüfstelle abhängig. Erfahrungen zeigen, dass im Süden Deutschlands ein üblicher Gaskartuschenkocher wenig Chancen hat, während dieser im Norden durchaus problemlos durchgewunken wird. Dagegen ist der oft im Süden gewünschte Spirituskocher im Norden teilweise als hochgefährlich abgelehnt worden. Oft, aber nicht immer, ist es eine Option, eine nach VDE-Norm angeschlossene Kochplatte vorzuweisen. Immer geht eine professionelle Gasinstallation mit abgesicherter Gasflasche (Gas kann nicht in den Fahrgastraum entweichen, Öffnung nach unten für den Fall des Leckschlagens der Gasflasche ist vorhanden, Flasche ist sicher befestigt, Gasprüfung liegt vor und wird alle zwei Jahre wiederholt).

Dasselbe Problem ist mit der Spüle zu beobachten. Je nach Prüfstelle muss ein Waschbecken vorhanden sein oder auch nicht. Auch die Frage, ob ein Wasserhahn mit Wassertank und ein Abwassertank vorhanden sein muss, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Hier gilt die Regel: Fragt vorher bei Eurer Prüfstelle an, was der jeweilige Prüfer, wie sehen will. Ein Beratungsgespräch ist kostenlos und kann Dir viel Geld, Arbeit und Ärger ersparen. Wenn Du mit Deinen Plänen bei der einen Prüfstelle nicht durchkommst, dann nimm Dir die Freiheit eine andere Prüfstelle zu fragen. Seit Kurzem gibt es kein Monopol mehr auf die jeweiligen regionalen TÜV im Westen bzw. auf die Dekra im Osten Deutschlands, so dass Du durchaus Chancen hast, bei einer anderen Prüfgesellschaft oder einer Prüfstelle derselben Gesellschaft im Nachbarlandkreis, eine Abnahme zu erhalten.

F: Wie läuft die Abnahme und die Umschreibung ab?

Zuerst musst Du bei Deiner Prüfstelle einen Termin vereinbaren. Wenn Du Dich vorher, was ich dringend empfehle, hast beraten lassen, dann sieh zu, dass Du beim selben Prüfer einen Termin bekommst, der Dich beraten hat. Bevor Du zur Prüfstelle fährst, musst Du bei einer geeichten Waage das Leergewicht Deines Fahrzeugs ermitteln und in einen Wiegeschein eintragen lassen. Zum Leergewicht gehören alle Umbauten, also auch der Tisch und falls Du z.B. Kisten als Aufbewahrungsmöglichkeiten hast, auch diese. Der Tank muss voll sein. Zum ermittelten Gewicht werden später pauschal 80kg für den Fahrer hinzugezählt. Du solltest also beim Wiegen besser aussteigen. Wiegen lassen kannst Du Dich z.B. bei Kieswerken oder Entsorgungsfirmen. Es gibt aber auch andere öffentliche Waagen. Du kannst aber auch beim Beratungsgespräch erfragen, wo Du Dich am besten wiegen lassen kannst.

Mit dem erhaltenen Wiegeschein fährst Du dann zu Deiner Prüfstelle. Hier schaut sich der Prüfingenieur Deinen Umbau genau an und dokumentiert den Umbau mit Fotos. Wenn er mit allem einverstanden ist, zahlst Du die Abnahmegebühr und der Prüfer schreibt einen Prüfbericht für die Zulassungsstelle.

Bevor Du zur Zulassungsstelle gehst, benötigst Du auch bei einer bestehenden Versicherung vorher eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung I ( Kfz-Schein) und die Zulassungsbescheinigung II ( Kfz-Brief). Solltest Du das Fahrzeug nicht selbst umschreiben, benötigt die zulassende Person noch eine Vollmacht und ein von Dir ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat. Zusätzlich benötigst Du alle Abnahmeberichte von vorgenommenen Umbauten, sowie den letzten Nachweis der Hauptuntersuchung

In der Zulassungsstelle erhältst Du dann eine neue Zulassungsbescheinigung I und II und kannst Dich ab dann als stolzer Besitzer eines Wohnmobiles fühlen.

F: Was habe ich davon, wenn ich meinen Umbau als Wohnmobil eintragen lasse?

A: Durch eine Zulassung als Wohnmobil kannst Du in einen günstigeren Tarif für Wohnmobile der KFZ-Versicherung wechseln. Je nach Fahrzeugtyp und Motorisierung kannst Du unter Umständen auch bei der Kfz-Steuer sparen.

Wenn Du viel Geld in Deinen Umbau gesteckt hast, hast Du den Vorteil, dass bei einer Wohnmobilversicherung dieser Umbau mit versichert ist, während er bei einer normalen Kfz-Versicherung nur als Ladung zählt und die Gefahr bestehst, dass Du auf diesen Kosten im Schadensfall sitzen bleibst.

Und dann ist natürlich auch das Ego des Umbauers zu beachten: Ein von einer Prüfstelle abgenommener Umbau, der zur Wohnmobilzulassung führt, ist natürlich auch eine kleine Auszeichnung Deiner vielen Stunden und Mühen, die Du in Deinen Ausbau gesteckt hast.

Bei einigen Fähren hast Du die Option des Campen am Deck. Voraussetzung hierzu ist eine Wohnmobilzulassung. Du kannst also bei bestimmten Fährverbindungen die Kosten für eine Kabine sparen und in Deinem Camper übernachten.

F: Welche Nachteile entstehen mir durch eine Wohnmobilzulassung?

A: Eine Wohnmobil-Versicherung hat andere Schadensfreiheitsrabatte als eine normale Kfz-Versicherung. Im Schadensfall steigt der Rabatt gleich um einiges mehr als in einer Kfz-Versicherung. Auch gibt es keinen Rabattschutz, wie es in der normalen Kfz-Versicherung üblich ist. Im Schadensfall, steigt der Versicherungsfall unter Umständen recht stark.

Theoretisch hast Du das Problem, dass Du auf Plätzen, die für Wohnmobile gesperrt sind, nicht mehr parken darfst. In der Praxis sieht einem umgebauten Hochdachkombi keiner an, dass es jetzt ein Wohnmobil ist, oft wird man mit seinem Minicamper sogar auf einen normalen PKW-Parkplatz geschickt um nicht den Platz für ein großes Wohnmobil zu blockieren. Unter Umständen kannst Du also bestimmte Parkplätze und Straßen nicht mehr nutzen.

F: Wieviel kann ich bei einer Wohnmobilversicherung jährlich sparen?

A: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei den in Regelfall relativ günstigen Versicherungstarifen für normale Hochdachkombis, wie es bei meinem Umbau der Fall ist, ist die Ersparnis zur PKW-Versicherung nicht immer sehr hoch, vor allen, wenn Du schon einen niedrigen Schadensfreiheitsrabatt hast. Auch bei der Kfz-Steuer sparst Du oft einige Euros. Unter Umständen kannst Du aber auch Pech haben und die Kfz-Steuer wird (z.B. bei einer ehemaligen LKW-Zulassung) höher und frisst die Ersparnis der Versicherung auf.

Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach Schadensfreiheitsrabatt, Neupreis des Wohnmobils (Im Zweifelsfall den Preis eines vergleichbaren Umbaus eines gewerblichen Umbauers des selben Fahrzeugtyps nehmen), und der jährlichen Fahrleistung. Mit diesen Informationen kannst Du verschiedene Versicherungsanbieter abfragen. Leider gibt es (noch) kein Vergleichsportal, so dass Du hier einzeln abfragen musst.

Die Kfz-Steuer wird ermittelt durch Gewicht und Schadstoffklasse. Der ADAC hat auf seiner Webseite alle nötigen Informationen so zusammengefasst, dass man eine erste Einschätzung vornehmen kann: Kfz-Steuer für Wohnmobile: Das müssen Sie wissen | ADAC